Transparenz nach dem EU AI Act
KI in unseren Medien
Wir kennzeichnen den Einsatz künstlicher Intelligenz bewusst sichtbar. Entscheidend sind für uns Ehrlichkeit, ein realistisches Bild des Angebots und die klare Unterscheidung zwischen Dokumentation und Illustration.
Stand: 1. August 20261. Umfang der KI-Nutzung
Auf dieser Website können Fotos, Bildkompositionen, 3D-Ansichten, Hintergründe, Videos, einzelne Videosequenzen sowie gestalterische Details vollständig oder teilweise mit generativen KI-Systemen erstellt, erweitert oder bearbeitet worden sein. Auch klassische Bild- und Videobearbeitung kann mit KI-gestützten Assistenzfunktionen erfolgt sein.
Bei Konzeption, Erstellung, Bearbeitung oder Qualitätsverbesserung kamen unter anderem Codex, GPT, Seedance, Kling, Topaz, ElevenLabs und Artlist zum Einsatz. Konkret wurde das Titelbild der Startseite mit GPT und Seadream 5.0 Pro auf Basis eigener Originalaufnahmen erstellt. Die Bilder auf der Fahrradverleihseite wurden mit GPT und ebenfalls unter Verwendung eigener Originalaufnahmen erstellt.
KI-generierte oder KI-bearbeitete Darstellungen erkennbarer Personen zeigen die realen Inhaber des Minigolfplatzes und der Website. Dafür wurden Originalaufnahmen dieser Personen als Referenzen verwendet.
Das Gastgeberfoto mit Carmen, Thomas und Fridolin auf der Startseite ist eine reale Aufnahme und trägt deshalb bewusst kein KI-Symbol.
Der Trailer entstand mit Seedance 2.0 und Topaz. Für Ton- und Musikbestandteile kamen ElevenLabs und Artlist zum Einsatz. Die daraus hervorgegangenen Bilder der Flößerstatue sind aus dieser Trailerproduktion abgeleitet. Bei sämtlichen Produktionen dienten Originalbilder und Originalvideos als Referenzmaterial.
Logos, reine Navigationselemente und Rechtstexte sind von der pauschalen Medienkennzeichnung nicht automatisch erfasst. Die Rechtstexte wurden inhaltlich menschlich geprüft und unterliegen der redaktionellen Verantwortung der Betreiberin.
2. Wie wir kennzeichnen
Öffentliche Angebotsseiten zeigen beim ersten Seitenkontakt einen kompakten Hinweis auf diese KI-Transparenzseite. Dieser Hinweis scrollt mit der Seite aus dem Sichtbereich und wird nicht dauerhaft über dem Inhalt eingeblendet. Bestätigte KI-unterstützte Bilder und Videos tragen zusätzlich direkt am Medium beziehungsweise an einer eindeutig zusammengehörenden Mediengruppe ein kleines, sichtbares „KI“-Symbol. Ergänzend enthält jede betroffene Seite eine maschinenlesbare Meta-Angabe und verweist auf ein öffentliches KI-Inhaltsmanifest.
Der Erstkontakt-Hinweis erklärt, dass dieses Symbol für „KI-generiert oder KI-bearbeitet“ steht. Der vollständige Klartext bleibt außerdem für assistive Technologien am Symbol hinterlegt. Reale Originalmedien werden nicht allein wegen ihrer Platzierung neben KI-unterstützten Inhalten als KI-Medium bezeichnet.
Die HTML-Metadaten ersetzen keine standardisierten Herkunftsnachweise wie Content Credentials/C2PA. Enthält eine Originaldatei solche Nachweise, sollen sie bei Export, Komprimierung und Veröffentlichung erhalten bleiben.
3. Darstellung und Wirklichkeit
Die Betreiber bestätigen, dass die veröffentlichten Darstellungen realitätsgetreu sind und sich an den tatsächlichen Personen, dem Ort und dem Angebot orientieren. Alle auf den Bildern erkennbar dargestellten Personen sind Inhaber beziehungsweise Betreiber des Minigolfplatzes und dieser Website. Eigene Originalbilder und Originalvideos wurden durchgehend als Referenzen verwendet.
Die KI-Kennzeichnung macht die verwendete Herstellungsmethode transparent und bedeutet nicht, dass fiktive Inhaber oder ein fiktiver Betrieb gezeigt werden. Für tagesaktuelle Preise, Verfügbarkeiten und Leistungen bleiben die Angaben vor Ort beziehungsweise eine konkrete individuelle Vereinbarung verbindlich.
4. Menschliche Prüfung und Verantwortung
Veröffentlichte Texte und Medien werden vor ihrer Freigabe durch einen Menschen geprüft. Die Betreiberin entscheidet über Auswahl, Aussage, Gestaltung und Veröffentlichung und trägt die redaktionelle Verantwortung. KI-Ausgaben werden nicht ungeprüft als Tatsachenbehauptungen veröffentlicht.
Es kommen auf dieser Website keine Chatbots, KI-Avatare, Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung zum Einsatz.
5. Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte
Die Betreiberin prüft vor Veröffentlichung, ob erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen, Nutzungsrechte an Ausgangsmaterial, kommerzielle Nutzungsrechte der eingesetzten KI-Dienste sowie Marken-, Design- und Produktrechte vorliegen. Bei erkennbaren Kindern oder Jugendlichen ist eine besonders sorgfältige Freigabe durch die Sorgeberechtigten erforderlich.
Für jedes wesentliche Medium sollen Originaldatei, Erstellungsdatum, verwendeter Dienst, Lizenzstand, menschliche Bearbeitung, abgebildete reale Bezugspunkte und Freigaben nachvollziehbar dokumentiert werden.
6. Zeitlicher Rahmen des EU AI Act
Die Transparenzpflichten des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten ab dem 2. August 2026. Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission müssen Deepfakes spätestens beim ersten Kontakt klar und wahrnehmbar offengelegt werden. Als Deepfake gelten KI-erstellte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden oder plausibel bestehenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch wirken können.
Für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, sieht die aktuelle Kommissionsauslegung keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht vor. Wir kennzeichnen sie dennoch vorsorglich, weil die Website reale Personen, Produkte, Orte oder Anlagen zeigen kann und außerdem das allgemeine Irreführungsverbot gilt.
Maßgeblich sind die Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 sowie die Fragen und Antworten der Europäischen Kommission.
7. Fragen oder Hinweise
Wenn Sie eine Darstellung für missverständlich halten, eine fehlerhafte Kennzeichnung feststellen oder Rechte an einem Inhalt geltend machen möchten, kontaktieren Sie bitte die im Impressum genannte Betreiberin.